Begleithund BH/VT

Die erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH/VT) gemäß FCI-Richtlinien ist nicht nur die Grundlage für alle anderen Hundesportarten, die wettbewerbsmäßig innerhalb des VDH ausgeübt werden. Vielmehr steht bei der Ausbildung zum Begleithund die Erziehung des Hundes zur Alltagstauglichkeit im Vordergrund. Der Hund wird dabei zu einem treuen Begleiter ausgebildet und wird hierbei auf Sozialverträglichkeit und Unbefangenheit z.B. gegenüber Artgenossen, Menschen und anderen Umweltreizen hin überprüft. Dies geschieht auf einem Hundeplatz ebenso wie im öffentlichen Straßenverkehr, Fußgängerzonen oder ähnlichen Alltagssituationen.


Zusätzlich zur Sozialverträglichkeit und Unbefangenheit wird dem künftigen Begleithund selbstverständlich auch ein entsprechender Grundgehorsam beigebracht. Dazu gehören die Grundkommandos, wie z.B. Sitz und Platz, das Ablegen des Hundes unter Ablenkung, das korrekte Fuß gehen mit und ohne Leine, das Durchgehen einer Menschengruppe und weitere Kommandos und Übungen. Diese Unterordnungsübungen werden dann später auf der Prüfung zum Begleithund in einem speziellen Laufschema überprüft. Die Prüfung muss ohne den Einsatz von Hilfsmitteln, wie z.B. Leckerlies oder Spielzeug, abgelegt werden. Zeigt der Hund Wesensmängel, wird dieser sofort von der Prüfung disqualifiziert.


Aber auch der Hundeführer muss bei dieser Ausbildung sein Wissen zum Thema Hundehaltung und Hundeführung erweitern, um einen entsprechenden Sachkundenachweis zu erwerben, der ihn zum Führen eines Begleithundes berechtigt. Erst wenn der Hundeführer sich in einer Sachkundeprüfung für den Hundehalter erfolgreich bewiesen hat, ist er dazu berechtigt einen Hund auf einer Begleithundeprüfung zu führen. Den Sachkundenachweis muss der Hundeführer nur einmalig ablegen. Der Hundeführer muss dazu Mitglied in einem Hundesportverein sein, der einem VDH anerkannten Hundesportverband angehört, wie z.B. der Hundesportverein der Hundefreunde Sauerland.


Zu einem Begleithund nach VDH/FCI ausgebildet werden können Hunde aller Rassen und Größen. Der zu prüfende Hund muss am Prüfungstag ein Zulassungsalter von 15 Monaten erreicht haben. Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein zur eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Eventuelle behördliche Auflagen (z.B. Maulkorbpflicht) gelten auch im Verkehrsteil der Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH/VT) kann der Begleithund nun auch auf anderen Prüfungen und Wettbewerben, wie z.B. Fährtenprüfungen, Obedience-Prüfungen, Agility-Wettkämpfen uvm., geführt werden.


Es gibt weitere Prüfungen im Hundesport oder der Hundeausbildung, die den Namen Begleithundprüfung haben. Dort, wo bei Hundesportprüfungen vom VDH die Begleithundprüfung als Voraussetzung gefordert wird, muss diese bei einem dem VDH angeschlossenen Verein abgelegt worden sein. Andere Prüfungen mit dem gleichen Namen sind dort nicht anerkannt.


Interessieren sie sich für die Begleithundeprüfung in unserem Hundesportverein? Dann nehmen sie doch einfach Kontakt mit uns auf und wir beantworten ihnen gerne alle Fragen zum Thema VDH-Begleithundeprüfung in unserem Hundesportverein "Hundefreunde Sauerland e.V.".